Eltern haben einen Rechtsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch SGB VIII auf Hilfen zur Erziehung, wenn sie es aus eigener Kraft nicht schaffen, ihre Kinder zu erziehen und deshalb Unterstützung benötigen!
Dazu gibt es zahlreiche Hilfemöglichkeiten.
Hierzu zählen insbesondere Beratung durch Familienberatungs- und Erziehungsberatungsstellen, Therapieangebote oder ambulante Hilfen.
Es kann jedoch eine Situation eintreten, in der es sinnvoll ist, dass...
Kinder außerhalb der eigenen Familie zeitweise betreut, versorgt und erzogen werden müssen.
Stellt sich heraus, dass Beratungs- und Hilfeangebote für Kinder und Jugendliche nicht ausreichen, um eine Fehlentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu verhindern, bieten wir im Kinderdorf außerfamiliäre Unterstützung in Form von therapeutischen und erzieherischen Angeboten.
Mit vielfältigen und vernetzten Angeboten ist es uns möglich, stets eine am individuellen Bedarf angepasste Betreuung anzubieten, sei es für eine kurzfristige Unterbringung in einer Krisensituation oder eine langfristige Betreuung bis in das Erwachsenenalter.